Rücksendung Akkugeräte – Hinweise und Schritte
Für die Rücksendung von Akkus und Geräten mit integrierten Akkus, wie etwa unserem Handvakuumierer VAC 25, gelten besondere Transport-Vorschriften. Der darin verwendete Lithium-Ionen-Akku zählt im Transportwesen als Gefahrgut, wodurch spezielle Regelungen bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Versand einzuhalten sind. Diese Vorgaben betreffen auch Rücksendungen im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage) oder wenn Sie als Verbraucher unsere Garantileistungen (gültig nur innerhalb Deutschlands) in Anspruch nehmen wollen.
Bitte beachten Sie zusätzlich die Angaben in der Bedienungsanleitung und die Sicherheitsdatenblätter des jeweiligen Geräts und Akkus.
Bevor Sie das Gerät zurücksenden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Schritt 1: Prüfung auf Akku-Defekte oder Beschädigungen
Vor dem Versand prüfen Sie bitte sorgfältig, ob die Akku-Zelle Anzeichen von Defekten oder Schäden aufweist. Typische Hinweise sind Aufblähungen, Verformungen, Ausgasungen, auslaufende Substanzen, schmierige Rückstände oder Ablagerungen an den Polen. Defekte oder beschädigte Akkus dürfen keinesfalls zurückgesendet werden. Entfernen Sie in einem solchen Fall den Akku vorsichtig aus dem Gerät (direkten Kontakt mit austretenden Stoffen vermeiden) und senden Sie ausschließlich das Gerät ohne Akku zurück. Liegen keine Hinweise auf einen Schaden vor, fahren Sie mit dem nächsten Schritt fort.
Schritt 2: Verpackung
Idealerweise nutzen Sie für den Rückversand die unbeschädigte Originalverpackung, da diese die nötige Stabilität bietet. Sollte diese nicht mehr vorhanden oder beschädigt sein, wählen Sie eine stabile, widerstandsfähige Alternative. Die Akku-Zelle ist, wenn möglich, separat in der Original-Innenverpackung (kleine Box mit QR-Code) zu verpacken. Alternativ kann eine andere nicht leitfähige Verpackung, zum Beispiel ein Karton oder Kunststoffbeutel, verwendet werden. Achten Sie darauf, dass sich Akku oder Gerät nicht ungesichert in der Verpackung bewegen können – polstern Sie gegebenenfalls mit Füllmaterial aus.
Schritt 3: Kennzeichnung
Die Versandverpackung muss mit einem Aufkleber zur Kennzeichnung von Gefahrgut versehen werden. In diesem Fall ein „UN 3481“ Label in der Größe 10 x 10 cm. Wenn Sie die Originalversandverpackung verwenden, prüfen Sie bitte, ob das „UN 3481“ Label zur Kennzeichnung von Gefahrgut noch vorhanden und lesbar ist.
Andernfalls nutzen Sie bitte das Gefahrgutlabel, welches Ihnen im Rückgabeprozess mit dem Retourenschein durch uns zur Verfügung gestellt wird und beachten Sie die Anweisungen. Wichtig: die Label-Größe muss 10 x 10 cm betragen und der umlaufende Rahmen muss in der Farbe rot sein. Ändern Sie daher bitte die Größe des Labels nicht. Bitte bringen Sie das Gefahrgutlabel dann auf der Längsseite des Pakets an (nicht oben oder unten, oder übereck). Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass das Gefahrgutlabel vor Witterung geschützt ist (zum Beispiel, indem Sie das Gefahrgutlabel mit transparentem Klebeband oder einer Klarsichtfolie überkleben).
Wir weisen darauf hin, dass Sie bei einer Rücksendung die dafür geltenden gefahrgutrechtlichen Transportvorgaben beachten müssen.
Hinweise zur Entsorgung beschädigter oder defekter Akkus
Beschädigte oder defekte Akkus dürfen unter keinen Umständen weiterverwendet werden und müssen fachgerecht entsorgt werden. Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Batterien und Akkus kostenlos bei örtlichen Sammelstellen wie dem Wertstoffhof abgeben oder in speziellen Sammelboxen in Geschäften entsorgen, die Batterien und Akkus verkaufen.
Wichtig: Lithiumhaltige Altbatterien und Akkus (erkennbar am Kürzel „Li“ für Lithium) bergen ein erhöhtes Risiko für Brände und Explosionen, insbesondere durch Hitzeeinwirkung oder mechanische Beschädigungen. Dadurch können schwerwiegende Folgen für Personen und Umwelt entstehen.
Bitte beachten Sie die Gebrauchsanleitung und Entsorgungshinweise für dieses Gerät und das Akku.
